VPG - Fährten - Gruppe

Ziel: Das Erreichen der Prüfungs-Kennzeichen VPG1-3, IPO1-3 oder FH1, FH2.
VPG steht für Vielseitigkeits-Prüfung für Gebrauchshunde, IPO für Internationale Prüfungsordung und FH für Prüfungen von Fährtenhunden.

 

Voraussetzung für alle Prüfungen im VPG ist eine bestandene Begleithundeprüfung, s. Basis-Sparte.

 

Die Arbeit im VPG/IPO-Bereich umfaßt die Abteilungen Fährte,Unterordnung und Schutzdienst.
Die FH 1 + 2 Prüfung ermöglicht es, sich nur auf Fährte als Solo-Disziplin zu spezialisieren.

Fährtenarbeit (Abt. A der VPG)

Auf einer von Menschen gelegten »Spur« werden Gegenstände vom Fährtenleger gelegt, die später vom suchenden Hund aufgefunden und angezeigt werden sollen. Entsprechend der verschiedenen Prüfungsstufen steigen die Anforderungen an Hund und Hundeführer. Wird bei der Stufe I die Fährte noch vom Hundeführer selbst gelegt, muss das Team später die vom fremden Fährtenleger getretene Fährte ausarbeiten und die »verlorenen« Gegenstände auffinden.
Dabei wird die Zeitspanne zwischen Legen und Absuchen immer größer, die Längen der Fährten und auch der Fährtenverlauf ändern sich. Bei FH 1 + 2 kommt noch eine Verleitungsfährte hinzu.
Bereits im Welpenalter besteht die Möglichkeit, mit der Fährtenausbildung zu beginnen. Einer Spur mit der Nase zu folgen, ist dem Hund angeboren. Für uns - nur mit schwachem Nasensinn ausgestatteten Menschen, ist es jedes Mal ein kleines Wunder, wie das Nasentier Hund einer Spur folgt, ohne sie zu sehen. Zertretene Gräser, Kleinstlebewesen, die verletzte Ackerkrume, alle die für uns nicht wahrnehmbaren Gerüche, leiten den Hund und lassen ihn schnell zu seinem Triebziel gelangen.

Unterordnung (Abt. B der VPG)

Der Gehorsam bildet die Grundlage für das harmonische Zusammenwirken von Hundesportler und Hund. Beim gemeinsamen Training wird das gegenseitige Verstehen von Mensch und Hund gefördert und gefestigt. Unter Anleitung von erfahrenen Ausbildern und unter Beachtung der Lerntheorien erlernt der Hund Übungen, wie »korrekt an der Leine gehen«, Sitz und Platz, aber auch das Apportieren von Gegenständen, sowie das Überwinden von Hindernissen.
Bei der Prüfung wird die Durchführung jeder Einzelübung vom Leistungsrichter bewertet. Die unterschiedlichen Prüfungsstufen bauen aufeinander auf und enthalten neben den Übungen Leinenführigkeit, Freifolge, Sitz, Platz und Steh, das Apportieren auf ebener Erde und über Hindernisse.

Schutzdienst (Abt. C der VPG)

Bei der Ausbildung zum Sportgebrauchshund wird mit weitgehend aggressionslosen Methoden das natürliche Kampf- und Raufverhalten des Hundes kanalisiert.
Die Leistungsfähigkeit eines gut veranlagten Hundes wird durch sachgerechte Ausbildung unter guter Zusammenarbeit zwischen Hundeführer, Ausbilder und Schutzdiensthelfer gefördert. Ausbilder und Schutzdiensthelfer werden in wiederkehrenden Schulungen intensiv für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit vorbereitet.
Trieb, Selbstsicherheit und Belastbarkeit sind neben absoluter Führigkeit wesentliche Bestandteile bei der Prüfung des Gehorsams unter Belastung.
In der Prüfung sucht der Hund auf Weisung seines Hundesführers das Trainingsgelände nach einem Scheintäter ab und stellt ihn dann (Streifen, Stellen und Verbellen). Verschiedene für die jeweiligen Prüfungsstufen gestellte Situationen, wie »Verhindern einer Flucht«, »Abwehr eines Überfalles«, »Abwehr eines Angriffes« geben dem Hund Gelegenheit, sein Können zu zeigen.

Update:  13.05.2012

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